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Abbruch- und Abrissarbeiten München

Was ist der Unterschied zwischen Abbrucharbeiten und Abrissarbeiten?

„Abbrucharbeiten“ und „Abrissarbeiten“ handelt es sich um Synonyme. Beide Begriffe meinen das Gleiche: Abbruch- und Abrissarbeiten dienen dazu, Bauwerke unterschiedlicher Art zu zerstören und zu entsorgen. In den meisten Fällen soll das komplette Gebäude zerstört und entsorgt werden. Es gibt aber auch Abbruch- und Abrissarbeiten, die dazu dienen, nur einen oder mehrere Teile des Gebäudes zu zerstören und zu entsorgen. Ein weiteres Synonym für Abbruch- und Abrissarbeiten ist übrigens der weniger brutal anmutende Begriff „Rückbau“. Manche Dienstleister zählen auch die Entrümpelung bzw. die Räumung zum Rückbau. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass im Grunde genommen kein Unterschied zwischen Abbrucharbeiten, Abrissarbeiten und Rückbauarbeiten besteht. Wir bieten Ihnen professionelle Abbruch- und

Abrissarbeiten und begeistern mit einer kompetenten Beratung, einer zuverlässigen und fachgerechten Ausführung sowie mit einem fairen Preis-Leistungs Verhältnis. Kontaktieren

Sie uns ganz einfach telefonisch oder per Mail, wenn Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten oder wenn Sie Fragen haben.  

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Abbruch- und Abrissarbeiten München

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Mit welchen Verfahren werden Abbruch- und Abrissarbeiten durchgeführt?

? Für Abbruch- und Abrissarbeiten kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz, beispielsweise kontrollierte Sprengungen, das Zerschlagen, das Einreißen, das Abtragen, das Fräsen, das Stemmen und das Demontieren. Wenn nur ein oder mehrere Teile eines Gebäudes zerstört und entsorgt werden sollen, werden vergleichsweise sanftere Geräte wie Kernbohrgeräte oder Wandsägen verwendet, während bei größeren Gebäuden, die komplett zerstört und entsorgt werden sollen, eine Sprengung in der Regel das Mittel der Wahl darstellt. Ein Gebäude kann nur gesprengt werden, wenn es die örtlichen Umstände zulassen. In den meisten Fällen sind zudem Abrissgenehmigungen erforderlich, wenn ein Gebäude ganz oder teilweise abgerissen werden soll. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Abbruch- und Abrissarbeiten tragende und/oder brandschutzrelevante Bauteile betreffen.

Benötige ich für Abbruch- und Abrissarbeiten eine Abrissgenehmigung?

Wie bereits erläutert benötigen Sie in den meisten Fällen eine Abrissgenehmigung, um ein Gebäude ganz oder teilweise abreißen lassen zu dürfen. Ob eine Abrissgenehmigung erforderlich ist oder nicht, hängt von dem Bundesland, in dem sich das betreffende Gebäude befindet, und der jeweiligen Landesbauordnung ab. Die Landesbauordnungen einiger Bundesländer geben vor, dass Sie für den Abriss von Gebäuden und baulichen Anlagen, die kleiner als 300 qm sind, keine Abrissgenehmigung beantragen müssen. Die anstehenden Abbruch- und Abrissarbeiten müssen Sie dennoch in jedem Fall dem zuständigen Bauamt melden – auch, wenn Sie keine Abrissgenehmigung beantragen müssen. Ansonsten können hohe Bußgelder drohen. Am besten bringen Sie schon vor dem Kauf einer Immobilie beim zuständigen Bauamt in Erfahrung, ob für den Abriss dieser Immobilie eine Abrissgenehmigung notwendig ist.

Cropped view worker with perforator during demolition wall.
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Wann werden Abbruch- und Abrissarbeiten durchgeführt?

Die Lebensdauer der meisten Gebäude ist begrenzt. Wenn Gebäude das Ende ihres Lebenszyklus erreicht haben, können sie saniert werden. Lohnt sich die Sanierung aus wirtschaftlicher Perspektive nicht mehr, stellen Abbruch- und Abrissarbeiten und ein anschließender Neubau eine sinnvolle Alternative dar.

Cropped view workman with perforator during demolition wall.

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